Alte Buchenmühle

Wartburgkreis

Auf dem Gelände der Alten Buchenmühle bei Wenigentaft wird ein Trekkingplatz für die Übernachtung mit bis zu zwei Zelten angeboten. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt eine Nacht. Das Angebot richtet sich an Naturliebende, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Vor Ort stehen ein WC mit Waschbecken sowie Frischwasser zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit, Mobiltelefone aufzuladen.

Eine telefonische Anmeldung ist bei den Anbietenden erforderlich. Für die Übernachtung wird keine feste Gebühr erhoben, jedoch freuen sich die Betreibenden über Spenden zur Erhaltung der aus dem 16. Jahrhundert stammenden Buchenmühle. Dabei gilt das Prinzip: Jede Person gibt, was möglich oder angemessen erscheint.


Geschichte zur Alten Buchenmühle

Die Alte Buchenmühle bei Wenigentaft war ein besonderes Beispiel der deutschen Teilung, denn mitten durch das Anwesen verlief früher die Grenze zwischen Hessen und Thüringen, sowie später die innerdeutsche Grenze. Bereits seit dem 16. Jahrhundert bestand die Mühle, doch nach dem Bau der DDR-Grenzanlagen wurde das Leben der Bewohner stark eingeschränkt. 1961 ließen die Grenztruppen der DDR mehrere Gebäude der Mühle direkt an der Grenze abreißen, darunter das alte Auszugshaus und das Backhaus.
Heute erinnert die von den Eigentümern liebevoll sanierte Buchenmühle als Station am Grenzlehrpfad Point Alpha an die Zeit der deutschen Teilung und an das Leben im Sperrgebiet. Reste der Fundamente und alte Grenzsteine sind noch erhalten und machen die Grenzgeschichte bis heute sichtbar. Die Wanderroute entlang des grünen Bandes Thüringen liegt in unmittelbarer Nähe.

  • Verhaltensregeln auf Übernachtungsplätzen

      Grundsätzlich gelten folgende Verhaltensregeln auf naturnahen Übernachtungsplätzen:
    01 Respektiere die Natur und nimm Rücksicht auf andere Menschen, Pflanzen und Tiere.
    02 Übernachten ist nur auf den ausgewiesenen Flächen der Trekking-Plätze in der Zeit vom 01.03. bis 31.10. jeden Jahres erlaubt.
    03 Die Nutzung des Platzes ist nur für eine Übernachtung vorgesehen. Bei buchbaren Plätzen ist eine gültige Buchung notwendig.
    04 Informiere dich über die Waldbrandgefahr in der Region. Ab Waldbrandgefahrenstufe 3 bis 5 ist kein Feuer erlaubt! Feuer darf ausschließlich in den dafür vorgesehenen Feuerstellen (teilweise auch Feuerschalen) entzündet werden und nur unter dauernder Aufsicht brennen. Beim Verlassen des Trekkingplatzes muss sichergestellt sein, dass das Feuer vollständig gelöscht ist. Es ist nicht erlaubt, eine weitere Feuerstelle anzulegen. Du darfst Leseholz bis zu einem Durchmesser von 12 cm aus der Umgebung zum Feuermachen sammeln. Zum Teil wird Brennholz auch gesondert bereitgestellt.
    05 Beachte von der Natur ausgehende Gefahren, besonders bei Unwetter und Sturm. Die Benutzung des Trekkingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
    06 Störe keine anderen Gäste oder Tiere. Verwende keine lauten elektronischen Geräte. Eigener Müll ist mitzunehmen. Lass keine Essensreste offenstehen, da dies Tiere anlocken kann.
    07 Auf einigen Trekkingplätzen gibt es ein Toilettenhäuschen. Bitte benutze es und beachte ggf. die Hinweise (insbesondere bei Trockentoiletten).
    08 Berücksichtige bei deiner Planung, dass nicht auf allen Trekkinglätzen Wasserentnahmestellen vorhanden sind.
    09 Platz-Betreuende sorgen dafür, dass die Trekkingplätze in einem guten Zustand sind. Sie helfen, falls es einmal Probleme gibt. Bitte beschränke die Kontaktaufnahme auf dringende Fälle.

Kontakt

Name und Adresse:
Marion und Holger Klein
Alte Buchenmühle 1
36132 Eiterfeld

Telefon:
0171/6843638

E-Mail:
holger@altebuchenmuehle.de

 

Erreichbarkeit