Nationales Naturmonument "Grünes Band Thüringen"

Das Grüne Band Thüringen ist ein einzigartiges Schutzgebiet, das als „Nationales Naturmonument“ (NNM) ausgewiesen wurde. Diese besondere Kategorie wurde 2009 im Bundesnaturschutzgesetz verankert und schützt Gebiete von außergewöhnlicher wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher und kulturhistorischer Bedeutung. Anders als herkömmliche Naturschutzgebiete kombiniert das Nationale Naturmonument den Schutz der Natur mit der Bewahrung einer Landschaft, die als lebendiges Denkmal an die Geschichte der deutschen Teilung erinnert. Der 763 Kilometer lange Korridor in Thüringen steht als Symbol für Natur und Geschichte, die miteinander verknüpft sind, und beherbergt zahlreiche sowie seltene Tier- und Pflanzenarten.

  • Schutzstatus und Zielsetzung

    Mit der Entscheidung des Landtages vom 9. November 2018 wurde das Grüne Band Thüringen als Nationales Naturmonument unter Schutz gestellt, wobei das entsprechende Gesetz am 19. Dezember 2018 in Kraft trat. 

    Der Schutzzweck des Grünen Bandes Thüringen liegt in der Bewahrung einer einzigartigen Landschaft, die sich durch ihre seltenen und vielfältigen Lebensräume auszeichnet. Diese bilden nicht nur einen wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern sind auch Teil eines europaweiten Biotopverbunds. Darüber hinaus hat das Gebiet eine hohe historische Bedeutung, da es als Zeugnis der deutschen Teilung und ihrer Folgen dient. Es bewahrt Spuren der Grenzbefestigungen, Gedenkstätten und Überreste geschleifter Dörfer, die an diese Zeit erinnern. Ziel ist es, diese Natur- und Kulturlandschaft in ihrer Einzigartigkeit zu schützen, weiterzuentwickeln und für zukünftige Generationen erfahrbar zu machen.

    Thüringer Gesetz über das NNM „Grünes Band Thüringen“: Thüringer Grünes-Band-Gesetz (ThürGBG)

  • Trägerschaft und Aufgaben der Stiftung

    Mit der Ausweisung des Grünen Bandes Thüringen als Nationales Naturmonument im Jahr 2018, wurde der Stiftung Naturschutz Thüringen (SNT) die Trägerschaft für das Schutzgebiet übertragen. Seither setzt sie sich für die Bewahrung und Entwicklung des Grünen Bandes ein. 

    Die Stiftung sichert nicht nur die Natur, sondern pflegt auch die Erinnerung an die deutsche Teilung, die das Grüne Band als lebendiges Denkmal symbolisiert. Zusammen mit zahlreichen AkteurInnen vor Ort arbeitet die Stiftung daran, wertvolle Lebensräume zu erhalten und zu entwickeln sowie den ehemaligen Grenzverlauf als lebendiges Denkmal zu erhalten. Zudem hat es sich die Stiftung zur Aufgabe gemacht, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Naturschutz in Einklang zu bringen.

    Als wesentliche Aufgabe wurde der SNT mit der Erstellung und Umsetzung eines Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplans betraut. Die Maßnahmen aus diesem Plan sollen den Schutz des Gebiets gewährleisten und seine Weiterentwicklung vorantreiben. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Grenzmuseen und andere Bildungsstätten, die zur historisch-politischen Bildung sowie zur Vermittlung der Bedeutung des Grünen Bandes beitragen. 

Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan (PEIPL)

Um eine einheitliche Entwicklung im Sinne des Schutzzweckes zu gewährleisten, wurde für das Nationale Naturmonument "Grünes Band Thüringen" ein Pflege- Entwicklungs- und Informationsplan (PEIPL) erarbeitet. Die gesetzliche Grundlage stellt § 5 (3) ThürGBG dar.